Wiederannahme eines früheren Familiennamens

Wenn die Ehe durch Tod oder Scheidung aufgelöst wurde, kann durch Abgabe einer neuen ehenamensrechtlichen Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ein früherer Familienname wieder angenommen werden. Vor der Abgabe dieser Erklärung muss die Eheschließung vom Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde, im „Zentralen Personenstandsregister (ZPR) vollständig erfasst und frei gegeben werden. Dies kann bis zu 14 Tage dauern.
Die neue ehenamensrechtliche Erklärung kann danach bei jedem Standesamt abgegeben werden.
Die Wiederannahme eines früheren Familiennamens durch ausländische Staatsangehörige muss bei der zuständigen Botschaft in Österreich beantragt werden. 

Erforderliche Unterlagen:

Geburtsurkunde

Heiratsurkunde

Scheidungsbeschluss (mit materieller Rechtskraft) 

Gebühren:  insgesamt € 30,00

Antrag: Euro 17,50 (Bundesgebühr Euro 14,30 + Verwaltungsabgabe Euro 3,20) 

Entgegennahme der Erklärung: Euro 3,20 

Ausstellung einer neuen Heiratsurkunde: Euro 9,30 (Bundesgebühr Euro 7,20 + Verwaltungsabgabe Euro 2,10)