Verkehrstechnischen Begutachtungen von Bauansuchen werden nach der Oö. Bauordnung 1994, Oö. Bautechnikgesetz und Oö. Bautechnikverordnung bzw. nach den Bebauungsplänen durchgeführt.
Beispielhaft zwei Punkte auf die sich eine verkehrstechnische Begutachtung bezieht:
- Abstandsbestimmungen: Mindestabstände zu öffentlichen Verkehrsflächen bzw. zum Straßenrand werden mittels der OÖ Bauordnung bzw. den Bebauungsplänen geprüft bzw. vorgeschrieben. (Straßenfluchtlinie)
- Anzahl der Abstellplätze: Die Oö. Bautechnikverordnung schreibt für bestimmte Gebäudearten (Wohnhaus, Geschäftsgebäude, Bürogebäude, ....) eine genaue Anzahl der Abstellplätze vor. Darüber hinaus können im Bebauungsplan auch Lage und Größe der Abstellplätze bzw. Zu- und Abfahrten zu den Parkplätzen vorgeschrieben werden.