Strafregisterbescheinigung

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden

Die Beantragung erfolgt im Bürgerservice.

Für spezielle Strafregisterbescheinigungen

  • "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge"
  • "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" 
  • "Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, 
    Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“ 

muss eine entsprechende Bestätigung der (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/des (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers bzw. der Organisation vorgelegt werden.

Nähere Details bei oesterreich.gv.at