Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Engerwitzdorf auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Die Veröffentlichung Amtssignatur der Bildmarke der Gemeinde Engerwitzdorf gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie  im PDF-Dokument

Elektronische Signaturprüfung:
http://www.signaturpruefung.gv.at
bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
http://www.signaturpruefung.gv.at/
bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Amtssignatur.pdf herunterladen (0.06 MB)