Information - Gebühren bei Wohnhausneubau Stand: Jänner 2021
Gemeindewasserleitung - Anschlussgebühr
Die Höhe der Gebühr für den Anschluss an die Gemeinde-Wasserversorgungsanlage richtet sich grundsätzlich nach der bebauten Fläche des Objektes je Geschoß (Kellergeschoß nur soweit es für Wohnzwecke, Büro etc. genutzt wird). Die Mindestanschlussgebühr beträgt bis zu einer Bemessungsgrundlage (bebaute Fläche) von 150 m² € 2.284,70 inkl. USt. Für jeden weiteren Quadratmeter der Bemessungsgrundlage sind € 15,23 inkl. USt zu entrichten.
Wasserbezugsgebühr
Die Wasserbezugsgebühr wird nach der Menge des verbrauchten Wassers berechnet und ist zum Zeitpunkt, ab dem das Grundstück an die Gemeinde-Wasserversorgungsanlage angeschlossen ist, zu entrichten. Sie beträgt je m³ € 1,78 inkl USt (per 01.01.2021).
siehe Wassergebührenordnung
Kanal - Anschlussgebühr
Die Höhe der Gebühr für den Anschluss an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz richtet sich ebenfalls nach der bebauten Fläche des Objektes je Geschoß (Kellergeschoß nur soweit es für Wohnzwecke, Büro etc. genutzt wird). Die Mindestanschlussgebühr beträgt bis zu einer Bemessungsgrundlage (bebaute Fläche) von 150 m² € 3.811,50 inkl. USt. Für jeden weiteren m² der Bemessungsgrundlage sind € 25,41 inkl. USt zu entrichten.
Kanalbenützungsgebühr
Die Abwasserentsorgungsgebühr ist ab dem Zeitpunkt zu entrichten, ab dem der Hauskanal an das Gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz angeschlossen ist. Die Kanalbenützungsgebühr beträgt je m³ des aus der Gemeindewasserversorgungsanlage bezogenen Wasser € 4,93 inkl. USt (per 01.01.2021)
siehe Kanalgebührenordnung
Pauschaler Kostenersatz für die Anschlussleitung von der Hauptleitung (öffentliches Gut) bis zur Grundstücksgrenze
Wasser: € 1.347,72 inkl. USt.
(Anschlussleitung wird ausschließlich von der Gemeinde errichtet)
Kanal: € 1.684,68 inkl. USt.
(wenn Anschluss durch die Gemeinde im Zuge einer neuen Hauptleitung bis zur Grundstücksgrenze errichtet wird). Ist der Kanalanschluss noch nicht am Bauplatz, ist dieser auf eigene Kosten zu errichten. Hiefür ist rechtzeitig das Einvernehmen mit der Gemeinde herzustellen. (keine Pauschale)
Straße - Verkehrsflächenbeitrag
Berechnungsgrundlage bildet das Flächenausmaß (m²) des Bauplatzes
Formel:
√ ... m² (anrechenbare Fläche) x 3 m x € 72,00= Verkehrsflächenbeitrag (100 %),davon 40 % = tatsächlich zu entrichtender Verkehrsflächenbeitrag
Bsp.: bei 500 m² € 1.931,96
bei 1.000 m² € 2.732,21
Strom
Linz Strom GmbH., Servicecenter Gallneukirchen, Linzer Straße 14, 4210 Gallneukirchen, Tel.: 0732/3400-3660, LinzAG
Gas
Netz Oö GmbH Servicecenter Gallneukirchen, Auer-von-Welsbach Straße 5, 4210 Gallneukirchen, Tel.: +43 05/9070-7390, www.netzgmbh.at